DIE «ARBEITGE- BERCHARTA »
Dieses Dokument formalisiert die jeweiligen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des freiwilligen Feuerwehrangehörigen und setzt damit einen klaren Rahmen.
Mit der Unterzeichnung der Charta erklärt sich der Arbeitgeber bereit, den Feuerwehr- angehörigen in Notfällen oder bei Übungen nach festzulegenden Modalitäten von seinen beruflichen Pflichten zu befreien.
Der/die Arbeitnehmer/in muss seinerseits/ ihrerseits den Arbeitgeber bei der Einstellung oder vor Beginn der Ausbildung über seine/ ihre ehrenamtliche Funktion informieren und seinen/ihren Zeitplan für Übungen und Bereitschaftsdienste an seine/ihre berufli- chen Erfordernisse anpassen. Die Charta wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und ggf. an den wirtschaftlichen Kontext des Unternehmens angepasst.