Zeigen Sie Ihr Engagement für die Feuerwehr und stärken Sie Ihr Markenimage.
EIN LABEL – EINE CHARTA
Erhalten Sie das Label «Arbeitgeber Partner»
DIE «ARBEITGEBER-CHARTA »
Die Arbeitgeber-Charta formalisiert die Rechte un Pflichten des Arbeitgebers sowie der Feuerwehrangehörigen und schafft damit einen klaren Rahmen.
Mit der Unterzeichnung der Charta erklärt sich der Arbeitgeber bereit, die Feuerwehrangehörigen in Notfällen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht sowie -entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten - bei Übungen von ihren beruflichen Pflichten freizustellen.
Die Arbeitnehmenden verpflichten sich ihrerseits, den Arbeitgeber bei der Anstellung oder von Beginn der Ausbildung über ihr Engagement zu informieren sowie ihre Übungs-Charta wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls an den wirtschaftlichen Kontext des Unternehmens angepasst.
Die Charta wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls an den wirtschaftlichen Kontext des Unternehmens angepasst.